Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sie sind hier:

HomeWissenImmobilienlexikonAbgeschlossenheitsbescheinigung

Der Erwerb einer Immobilie oder die Umwandlung einer Mietwohnung ist eine gleichermaßen aufregende wie herausfordernde Angelegenheit. Im Orkan aus rechtlichen und administrativen Schritten, der beim Immobilienerwerb über Sie hinwegfegt, spielt sie eine zentrale Rolle: die Abgeschlossenheitsbescheinigung. 

Was sich dahinter verbirgt? Nichts weniger als der Schlüssel zu räumlicher Klarheit und Sicherheit. 

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung? 

Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich um eine Erklärung, welche die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne abgeschlossene Einheiten bestätigt. Sie gibt an, welche Räume zu welcher Einheit gehören und somit als eigenständig und in sich geschlossen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gelten.

Wer stellt Abgeschlossenheitsbescheinigungen aus? 

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt. Hierbei kann es sich um einen Architekten, Bauingenieur oder Gutachter sein. Der Sachverständige macht sich vor Ort ein Bild der die baulichen Gegebenheiten stellt auf dieser Grundlage die Abgeschlossenheitserklärung aus. 

Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung? 

Sie möchten eine Eigentumswohnung erwerben oder Ihre Wohnung in Eigentum umwandeln? Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung wird das ein schwieriges Unterfangen. Sie dient Ihnen als Nachweis für die selbstständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit und ist somit ein entscheidendes Puzzleteil, wenn es um den Erwerb von Wohnungseigentum geht.

Sie muss jedoch nicht zwangsläufig mit den oben genannten Vorhaben in Verbindung stehen. Grundsätzlich ist sie zuvorderst erst einmal ein Instrument, mit dem eigenes Eigentum definiert werden kann.  

Wer darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen und wie hat dies vonstatten zu gehen? 

Grundsätzlich ist derjenige berechtigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen, der eine Wohnung respektive ein Gebäude sein Eigen nennen kann. Dies betrifft sowohl Einzelpersonen als auch juristische Institutionen wie Wohnungsbaugesellschaften oder Immobilienunternehmen.

Eine Abgeschlossenheitserklärung ist in jedem Falle durch den Eigentümer zu stellen. Dieser muss einen formellen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Diese sollte alle notwendigen Informationen über das betreffende Objekt enthalten. 

Hierzu zählen: 

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Grundbuchauszug
  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan
  • Grundrisse
  • Amtlich bestätigte Flurkartenablichtung
  • Ansichten
  • Schnitte

Der Teufel steckt im Detail: Worauf zu achten ist

Die Abgeschlossenheitserklärung bestätigt dem Wohnungseigentümer das eigene Objekt als abgeschlossene und eigenständige Einheit. Viele Wohnungen verfügen jedoch über eine Garage, einen Dachboden oder einen Keller. Wenngleich es nicht in die Rubrik unmittelbarer Wohnraum fällt, dürfen sie in der Abgeschlossenheitserklärung nicht vergessen werden. 

Eine Berücksichtigung ist allerdings nur vonnöten, wenn die entsprechenden Areale klar der Wohneinheit zuzuordnen sind. Eine gewerblich genutzte Werkstatt etwa wäre hiervon ausgenommen. 

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Kosten variieren je nach Bundesland und örtlichen Gegebenheiten. Im Normalfall ist mit Kosten im Bereich von einigen hundert Euro zu rechnen. Wer auf Nummer sicher gehen und den genauen Betrag erfahren möchte, der sollte bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde vorstellig werden und die genaue Höhe erfragen.

Die Bearbeitungsdauer einer Abgeschlossenheitserklärung schwankt ebenso wie die Kosten und hängt von diversen Faktoren ab. Ein großer Faktor ist beispielsweise die Auslastung der zuständigen Behörde. Im Durchschnitt ist mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Wochen zu rechnen.  

Ihre Vorteile bei Immplan

Zuverlässiger Partner

Umfassendes Immobiliennetzwerk

Kompetente Beratung von A-Z

Kathrin Reichenbächer mit Hund Ole

Ihre Ansprechpartnerin

Kathrin Reichenbächer

0341-355 91 792

Jetzt Angebot anfordern

Platzhalter für Ansprechpartner-Bild (Mobil-Anzeige)