Wer bereits eine Wohnung gekauft oder verkauft hat, dem ist der Aufteilungsplan bekannt. Dieses wichtige Dokument hat im Wohnrecht dieselbe Funktion wie etwa das Liegenschaftskataster im Grundstücksrecht. Während das Liegenschaftskataster jedoch Grundstücke voneinander abgrenzt, ist die Funktion des Aufteilungsplans, Eigentumswohnungen voneinander abzugrenzen und die Aufteilung des Gebäudes deutlich darzustellen. Wohnungen können nämlich erst dann als Eigentumswohnung verkauft werden, wenn die einzelnen Wohneinheiten baulich voneinander abgegrenzt sind. Auch für Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die einzelne Wohnungen verkaufen wollen, ist der Aufteilungsplan ein wichtiges Thema. Einzelne Wohnungen können erst dann zu Eigentum gemacht werden, wenn ein Aufteilungsplan vorliegt.