Betriebskosten

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Betriebskosten sind Kosten in der Immobilienwirtschaft, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks entstehen. Die gesetzliche Grundlage für die Betriebskosten bildet die Legaldefinition des § 556 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Kosten sind grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen, auch für den Fall, dass eine Wohnung oder eine Immobilie vermietet wird. Der Vermieter kann einen Teil der Betriebskosten jedoch auf den Mieter umlegen.

In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass die Betriebskosten dem Vermieter durch den Mieter erstattet werden. Dies kann in Form einer Vorauszahlung mit späterer Abrechnung erfolgen oder es wird eine Betriebskostenpauschale in angemessener Höhe erhoben, mit der die Betriebskosten vollständig abgegolten sind.

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