Denkmalschutz

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Neben Zeitgeschichte stehen gewisse Immobilien oft für regionale Identität. In diesem Zusammenhang soll mit dem Denkmalschutz die Erhaltung solcher Objekte für die Zukunft gesichert werden. Geschützte Immobilien sind auf der Denkmalliste der einzelnen Bundesländer zu finden. 

Damit die Objekte möglichst in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleiben, müssen sie fortlaufend unterhalten sowie renoviert und saniert werden. Unter diesen Umständen sind die Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen, da diesbezüglich strenge Vorgaben existieren. Beispielsweise gibt es im Hinblick auf Fenster genaue Vorschriften, sodass diese unter anderem mit der Fassade in Einklang gebracht werden müssen. Infolgedessen ist die Anfertigung detailgetreuer Nachbauten erforderlich. 

Anerkennungsverfahren

Voraussetzung für die Anerkennung als Denkmalimmobilie ist ein förmliches Bescheinigungsverfahren, das zumeist eigenständig von der zuständigen Behörde für Denkmalschutz und -pflege eingeleitet wird. Das Denkmalschutzgesetz (DSchG) regelt die Details. 

Steuerliche Aspekte

Als Anreiz für das Engagement hinsichtlich denkmalgeschützter Objekte gelten oft steuerliche Aspekte. Aufgrund des staatlichen Interesses an der Erhaltung wichtiger Kulturdenkmäler können Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Folglich sind Objekte unter Denkmalschutz eine renditestarke Investition, die die Option bietet, effizient und gleichzeitig legal Steuern zu sparen. 

§ 10f EstG besagt: „Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen,“ sofern das betreffende Objekt vom Investor selbst genutzt wird. Sofern die Immobilie vermietet wird, können 100 % der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht und die Kosten über einen Zeitraum von 12 Jahren in den ersten 8 Jahren mit 9 % und später mit 7 % abgeschrieben werden. 

Bei einer energetischen Sanierung des denkmalgeschützten Objekts ist es zudem möglich, KfW-Fördermittel unter vereinfachten Förderungsvoraussetzungen zu beanspruchen. 

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