Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jedes Jahr Grundbesitzabgaben zu leisten. Diese beziehen sich auf die Nutzung der Infrastruktur rund um das eigene Grundstück und setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. In vielen Fällen können die einzelnen Komponenten der Grundbesitzabgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie vom Grundstückseigentümer entrichtet werden, obwohl er das Grundstück vermietet oder verpachtet.
Grundbesitzabgaben können vom Eigentümer oder Mieter getragen werden
Zu den Grundbesitzabgaben gehören: Grundsteuern, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Winterdienst, Straßenreinigungskosten sowie Straßenbau- und Erschließungsbeiträge. Über die Höhe der Abgaben werden Grundstückseigentümer einmal im Jahr durch einen Bescheid ihrer Kommune informiert. Wer sein Grundstück vermietet oder verpachtet, kann einige Beiträge der Grundabgaben auf die Mieter umlegen.