Grunderwerbsteuer

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Haben Sie bereits ein Grundstück oder eine Immobilie gekauft oder sind kurz davor, dann sollte Ihnen die Grunderwerbsteuer bereits ein Begriff sein. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten, die Ihnen als Käufer einer Immobilie neben dem Kaufpreis für das Objekt zusätzlich anfallen. In der Regel handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um den größten Posten der Nebenkosten des Immobilienkaufs. In diesem Artikel fassen wir für Sie alles Wichtige zur Grunderwerbsteuer zusammen und zeigen Ihnen, wie Sie die Grunderwerbsteuer berechnen und bei dieser noch den ein oder anderen Euro sparen können.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, wie beispielsweise auch die Umsatzsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf oder Tausch von Grundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut, fällig. Kaufen Sie also ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer einmalig an das Finanzamt. Als gesetzliche Grundlage der Grunderwerbsteuer dient das Grunderwerbsteuergesetz. Die Grundlage für Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer ist hingegen ein notarieller Kaufvertrag oder Tauschvertrag.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Beim Immobilienkauf übernimmt in der Regel der Käufer die Kaufnebenkosten. Die einzige Ausnahme ist dabei die Maklercourtage, die zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Die Grunderwerbsteuer wird also vom Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie getragen. Eine entsprechende Vereinbarung, dass die Grunderwerbsteuer vom Käufer zu tragen ist, wird in der Regel im notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen, denn laut Gesetz wären eigentlich sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Die Grunderwerbsteuer entrichten Sie als Steuerpflichtiger unmittelbar an das Finanzamt.

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