Immobilie

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Der Begriff Immobilie stammt von dem lateinischen Wort immobilis ab, das so viel wie unbeweglich bedeutet. Demnach handelt es sich bei einer Immobilie um ein unbewegliches Sachgut, d. h. ein Haus oder Grundstück, das gewissen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Je nach Nutzungsart wird zwischen Wohn-, Gewerbe- und betrieblichen Immobilien differenziert. 

Darüber hinaus existiert eine weitere Unterscheidung anhand von bereits bestehenden Immobilien (Bestandsimmobilien) und neu errichteten Objekten (Neubau). Bei denkmalgeschützten Immobilien müssen im Hinblick auf Sanierungen und Veränderungen die gültigen Denkmalschutzrichtlinien beachtet werden. 

Die Erfassung aller Immobilien erfolgt in Grundbüchern sowie amtlichen Liegenschaftskatastern. Das Sachenrecht im BGB (§§ 1018 ff BGB) regelt die Zuordnung zum jeweiligen Eigentümer, den Immobilienverkauf sowie die Belastung mit Grundpfandrechten, Grunddienstbarkeiten sowie Reallasten. 

Was den Kauf von Immobilien angeht, spielen diverse Motivationen, wie Rendite- oder Anlageabsichten eine Rolle. § 311b BGB besagt, dass bei einem Immobilienverkauf der Kaufvertrag notariell bekundet werden muss. Infolge des Verkaufs wird die Grunderwerbssteuer ausgelöst, die sich je nach Bundesland unterscheidet. So liegt sie in Bayern beispielsweise bei 3,5 %. Darüber hinaus erfolgt die fortlaufende Belastung des Grundstückeigentümers mit der Grundsteuer. 

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