Maklerhaftung

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Die Maklerhaftung bezieht sich auf die Verantwortung von Immobilienmaklern gegenüber ihren Kunden im Rahmen ihrer Tätigkeit und dient dem Schutz der Interessen aller beteiligten Parteien. Im Allgemeinen umfasst die Haftung die Pflichten des Maklers gegenüber seinen Kunden sowie die Konsequenzen im Falle von Pflichtverletzungen.

Grundlagen des Maklerauftrags und Verantwortlichkeiten

Bei einem einfachen Maklerauftrag, indem der Immobilienmakler dem Interessenten eine Immobilie vermittelt, besteht zunächst keine Verpflichtung für ein besonderes Engagement. Sobald er jedoch tätig wird, muss er unter Berücksichtigung der Interessen seines Auftraggebers handeln. Sofern er dies missachtet, entstehen rechtliche Konsequenzen.

Sorgfaltspflicht eines Immobilienmaklers

Folgende Pflichten gelten für den Makler sofern er tätig wird:

  1. Sorgfaltspflicht: Der Makler hat die Pflicht, seine Aufgaben mit höchster Sorgfalt auszuführen. Dazu gehören die genaue Recherche und Prüfung von Immobilien, die Identifizierung von potenziellen Käufern oder Mietern sowie die transparente Kommunikation mit allen Parteien.
  2. Aufklärungspflicht: Der Makler muss seine Kunden über alle relevanten Informationen in Bezug auf die Immobilie informieren. Dazu gehören Mängel, Belastungen oder andere Faktoren, die den Wert oder die Nutzbarkeit beeinflussen könnten.
  3. Treuepflicht: Der Makler hat die Interessen seiner Kunden zu vertreten und sollte keine Handlungen vornehmen, die im Widerspruch zu den Interessen seiner Auftraggeber stehen.

Rechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzung

Wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten verletzt, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen. Zum Beispiel, wenn er falsche Informationen über die Immobilie liefert oder vertragliche Vereinbarungen nicht einhält.

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