Preisempfehlung für Immobilien

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Für den Verkaufserfolg bei Immobilien ist die richtige Kaufpreisgestaltung ausschlaggebend. Denn sofern der Preis beispielsweise zu hoch angesetzt wird, muss der Verkäufer den Preis vermutlich aufgrund zu geringer Nachfrage reduzieren und somit sinnlos Geld „versenken“. Aus diesem Grund ist die Einschätzung eines erfahrenen Immobilienmaklers empfehlenswert. Schließlich muss sich der Preis für die Immobilie daran orientieren, was der mögliche Käufer bereit ist zu zahlen. In diesem Zusammenhang besagt § 194 des Baugesetzbuchs:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Im Bezug auf die Preisempfehlung und den Verkehrswert stellte der Bundesgerichtshof fest (BGH NJW 1968, 151), dass der Preis für eine Sache nicht zwingend mit deren Wert übereinstimmen muss:

„Der Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert entsprechen. Er richtet sich gerade bei Grundstücken nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. „Marktpreis“ und objektiver Verkehrswert spielen keine entscheidende Rolle, vielmehr sind oft spekulative Momente (Kaufkraft, Geldwert usw.) von erheblicher Bedeutung, häufig auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Kaufinteressenten. Der Verkäufer versucht den höchstmöglichen Preis zu erzielen, mag dieser auch unvernünftig sein. Der Käufer ist bestrebt, möglichst wenig zu zahlen, mag dabei das Grundstück auch „verschenkt“ sein. Wer bei diesem Ringen um den Preis seinen Gegner in seine Karten gucken lässt, hat bald verspielt.“

Für eine Preisempfehlung und deren Interpretation sollte sich der Verkäufer Gedanken um den Wert der Immobilie in Sachen Bodenrichtwert, Kaufpreissammlung und Verkehrswertgutachten sowie realistische Preise im Hinblick auf Angebot und Nachfrage machen. 

Aus Kaufinteressentensicht sollte man sich über den maximalen Preis, den man zahlen würde, sowie den Preis, den andere Kaufinteressenten zahlen würden, im Klaren sein. 

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