Räum- und Streupflicht

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Grundlagen der Räum- und Streupflicht für Immobilieneigentümer

Im Rahmen der Räum- und Streupflicht sind Immobilieneigentümer, -vermieter und andere Grundstücksinhaber dafür verantwortlich, dass Geh- und Zugangswege sowie andere Verkehrsflächen rund um ihre Immobilien sicher und begehbar sind. Diese Verantwortung spielt insbesondere in den Wintermonaten eine Rolle, wobei hier vor allem rutschige Oberflächen zu vermeiden sind.

Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Dritte

Für den Immobilieneigentümer besteht die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht an Dritte, das heißt Mieter oder einen Servicebetrieb, zu übertragen. Er ist angehalten, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, sodass die Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.

Was beinhaltet die Räumpflicht genau?

Die Räumpflicht beinhaltet die regelmäßige Entfernung von Schnee, Eis und anderen Hindernissen von öffentlichen Gehwegen sowie privaten Wegen innerhalb des Grundstücks, wie Eingänge und andere Verbindungsbereiche.

Die Bedeutung der Streupflicht und ihre Umsetzung

Bei der Streupflicht besteht eine enge Verbindung zur Räumpflicht. Hierbei geht es um das Aufbringen stumpfer Materialen wie Streusalz oder Sand, um rutschige Oberflächen zu verhindern. Vor allem bei Glatteis ist das Streuen eine wirksame Maßnahme, um die Gefahr von Unfällen zu minimieren.

Zeitliche Vorgaben und Sonderfälle der Räum- und Streupflicht

Laut kommunaler Straßenreinigungssatzungen ist das Räumen und Streuen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr zu erledigen. Bei Glatteis wird hingegen sofortiges Handeln vorausgesetzt. Im Falle von dauerhaftem Schneefall ist die Räumung erst nach Normalisierung der Witterung notwendig.

Rechtliche Konsequenzen bei Vernachlässigung der Pflichten

Es gilt zu beachten, dass die Vernachlässigung von Räum- und Streupflicht zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Demnach könnten etwa Personen, die auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommen – etwa durch einen Sturz – Schadensersatzansprüche geltend machen.

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