Teilverkauf

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Als Eigentümer einer Immobilie schnell über eine große Summe Bargeld verfügen, ohne gleich seine Immobilie– und damit die Altersabsicherung – verkaufen zu müssen? Das ist durch einen Teilverkauf der Immobilie möglich, bei dem Sie maximal 50 Prozent der Immobilie verkaufen können. Gleichzeitig bleiben Sie beim Teilverkauf zu 100 Prozent wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie.

Festgelegt wird das dadurch, dass der Verkäufer das sogenannte Nießbrauchrecht für den verkauften Anteil der Immobilie erhält. Dieses wird im Grundbuch festgehalten und es wird vereinbart, dass der Nießbrauchberechtigte die Immobilie lebenslang bewohnen darf. Außerdem darf er die Immobilie vermieten und die Mietannahmen einbehalten. Um Nießbrauch zu erhalten, müssen Sie jedoch eine monatliche Nutzungsgebühr an den Käufer zahlen.

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