Wegerecht

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Das Wegerecht erlaubt es, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchgangs zu nutzen. Das Wegerecht beinhaltet die Rahmenbedingungen, Pflichten und Rechte zur Nutzung des Weges für beide Eigentümer. Meist wird diese Dienstbarkeit von Nachbarn in Anspruch genommen, deren Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat.

Wo wird das Wegerecht eingetragen?

Wegerechte können entweder privat vertraglich vereinbart werden oder es erfolgt eine Eintragung ins Grundbuch. Für die Eintragung muss ein Notar beauftragt werden. 

Wo steht das Wegerecht im Grundbuch und wie lange gilt das Wegerecht?

Im Grundbuch wird das Wegerecht als Grunddienstbarkeit in Abteilung II unter Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Eine Dienstbarkeit lässt sich nur auflösen, wenn beide Parteien der Löschung des Grundbucheintrags zustimmen oder sie von vornherein zeitlich befristet ist. 

Wegerecht – wer ist für die Instandhaltung zuständig und wer muss den Weg pflegen?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist nach aktuellem Recht der Eigentümer des herrschenden Grundstücks (das Grundstück, welches nur über die Nutzung des Wegerechts erreichbar ist) für die Instandhaltung sowie Räumung des Weges verantwortlich.

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